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Drohnenregeln: Österreich
Zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Pflicht ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor; die Registrierung im Wohnsitzland gilt im ganzen EASA-Raum – mit deutscher e-ID brauchst du keine zweite.
Eine eigene Luftfahrt-Haftpflicht ist unabhängig vom Gewicht Pflicht (Luftfahrtgesetz, mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte); eine private Haftpflicht reicht meist nicht.
Für Touristen
Mit deutscher e-ID und EU-Kompetenznachweis darfst du in Österreich fliegen, brauchst aber eine Luftfahrt-Haftpflicht, die Österreich abdeckt. In Nationalparks wie den Hohen Tauern ist für Drohnenflüge eine naturschutzrechtliche Bewilligung nötig; die Zonen zeigt die Karte auf dronespace.at.
Weitere Regeln
- Jeder Drohnenbetreiber mit Wohnsitz in Österreich muss sich einmalig bei Austro Control registrieren – die Registrierung gilt für alle eigenen Drohnen, ist gebührenpflichtig und drei Jahre gültig. Die vergebene 16-stellige Kennung muss sichtbar an jeder Drohne angebracht werden.
- Registriert wird nur einmal, und zwar in dem EASA-Staat, in dem du deinen Wohnsitz hast – zum EASA-Raum gehören die EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Betreibernummer gilt dann im gesamten EASA-Raum: Wer bereits in einem anderen EASA-Land registriert ist, braucht in Österreich keine zweite Registrierung. Nur wer außerhalb des EASA-Raums wohnt, registriert sich in dem EASA-Staat, in dem er zuerst fliegt.
- Für den Drohnenbetrieb ist in Österreich eine eigene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht der Drohne – eine private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung reicht in der Regel nicht. Die Mindestdeckung liegt bei 750.000 Sonderziehungsrechten, die Polizzennummer gibst du bei der Registrierung an. Viele Versicherer binden die Polizze an bestimmte Geräte (Seriennummer): Prüf, ob jede Drohne, mit der du fliegst, darauf steht.
- Österreich setzt die EU-Drohnenverordnung vollständig um: In der offenen Kategorie liegt die maximale Flughöhe bei 120 Metern, unterteilt in die Unterkategorien A1, A2 und A3 je nach zulässigem Abstand zu Personen.
- In österreichischen Nationalparks wie den Hohen Tauern lehnen Parkverwaltung und Naturschutzbehörden private Drohnenflüge ab. Wer dort fliegen will, braucht vorab eine naturschutzrechtliche Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft – ohne Bewilligung dort nicht fliegen. Das gilt auch für viele Natur- und Vogelschutzgebiete.
- Wo du fliegen darfst, zeigt die Karte von Austro Control auf dronespace.at und in der App „Dronespace“; dort beantragst du als registrierter Betreiber auch Fluggenehmigungen. Ohne Registrierung nutzbar ist die kostenlose App „Drohnen-Info“ des ÖAMTC.
Quellen
- Austro Control – Dronespaceamtlich
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.