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Drohnenregeln: Nordkorea

Stand: 5. Oktober 2026

Flugverbot

Hier darfst du derzeit nicht fliegen: Der Betrieb von Drohnen ist in diesem Land generell untersagt. Die Angaben unten dienen nur der Einordnung — sie erlauben keinen Flug.

Drohnen sind laut Reiseveranstaltern verboten und werden bei der Einreise beschlagnahmt; eine veröffentlichte Rechtsgrundlage gibt es nicht. GPS-Technik musst du laut britischem Außenministerium beim Zoll abgeben.

Reise-Check für NordkoreaCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Nicht eindeutig belegt

Es gibt keinen legalen Weg, in Nordkorea eine Drohne zu betreiben.

Versicherung
Nicht eindeutig belegt

Für Touristen

Drohne zu Hause lassen: Laut Reiseveranstaltern beschlagnahmt der Zoll sie, und GPS-Technik musst du laut britischem Außenministerium beim Zoll abgeben. Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen nach Nordkorea ab; Kameras, Handys, Computer und andere GPS-fähige Geräte musst du bei der Einreise deklarieren.

Weitere Regeln

  • Wichtiger Hinweis: Nordkorea-Reisen sind grundsätzlich nur als geführte Gruppenreise über einen der wenigen lizenzierten Reiseveranstalter möglich, individuelles Reisen ohne durchgehende staatliche Begleitung ist nicht erlaubt.
  • Drohnen sind laut Nordkorea-Reiseveranstaltern vollständig verboten und werden am Zoll beschlagnahmt. Eine veröffentlichte nordkoreanische Rechtsgrundlage gibt es nicht, und weder das Auswärtige Amt noch das britische Außenministerium erwähnen Drohnen ausdrücklich.
  • Fotoapparate, Mobiltelefone, Computer und andere GPS-fähige Geräte musst du laut Auswärtigem Amt bei der Einreise deklarieren; der Zoll kontrolliert die Inhalte, Ferngläser wurden schon beschlagnahmt. GPS-Technik musst du laut britischem Außenministerium beim Zoll abgeben. Objektive über 150 Millimeter sind laut Reiseveranstaltern nicht erlaubt, fotografiert wird nur mit Erlaubnis der Reisebegleitung.
  • Eine feste Angabe zu Flughöhe, Registrierung oder Versicherung existiert mangels legalem Betrieb nicht.
  • Für eine Nordkorea-Reise gilt daher eindeutig: Drohne zu Hause lassen. Es gibt keinen legalen Weg, dort zu fliegen, und ein Mitführversuch riskiert mindestens den Verlust des Geräts am Zoll.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.