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Drohnenregeln: Niederlande
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In den Niederlanden registrierst du deine Drohne beim RDW (rdw.nl/drone) – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderer Sensorik, auch wenn sie leichter ist. Für die Registrierung brauchst du DigiD (Privatpersonen) oder eHerkenning (Unternehmen).
- Eine Haftpflichtversicherung ist in den Niederlanden erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben; für die meisten handelsüblichen Drohnen darunter wird sie zwar empfohlen, ist aber keine Pflicht.
- Für die Flugvorbereitung bietet die Aufsichtsbehörde ILT die App GoDrone als offizielles Werkzeug zur Prüfung von Flugverbotszonen an. Für den alleinigen Flug in der offenen Kategorie gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.