← Alle Länder

Planen

Drohnenregeln: Nepal

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Nur mit Genehmigung

Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.

Einfuhr und Nutzung von Drohnen brauchen vorab mehrere Genehmigungen (Tourismusbehörde, Innenministerium, gegebenenfalls Naturschutzbehörde, ab 2 kg auch die Luftfahrtbehörde CAAN).

Reise-Check für NepalCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
100 m
Registrierung
Erforderlich

Laut CAAN-Regelwerk muss jede Drohne, auch unter 250 g, vor dem Betrieb registriert werden.

Versicherung
Nicht eindeutig belegt

Das CAAN-Regelwerk nennt keine Versicherungspflicht; eine Befreiung ist aber auch nicht ausdrücklich belegt.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 2 kgAb 2 kg zusätzlich Genehmigung der Luftfahrtbehörde CAAN

Für Touristen

Kümmere dich vor der Reise um die Genehmigungen, am besten über eine Trekking-Agentur; ohne sie drohen laut Auswärtigem Amt Beschlagnahme und hohe Bußgelder. Deine deutsche Registrierung ersetzt die nepalesischen Genehmigungen nicht.

Weitere Regeln

  • Die Zivilluftfahrtbehörde CAAN erlaubt Drohnenflüge unter Standardbedingungen bis zu einer Höhe von 100 Metern (rund 328 Fuß) über Grund im unkontrollierten Luftraum; höhere Flüge erfordern eine gesonderte Genehmigung sowie eine mindestens 24 Stunden im Voraus eingereichte NOTAM-Meldung.
  • Drohnen werden nach Startgewicht in vier Risikokategorien eingeteilt (unter 250 Gramm, 250 Gramm bis 2 Kilogramm, 2 bis 25 Kilogramm sowie über 25 Kilogramm), wobei das zulässige Gesamtgewicht generell auf 25 Kilogramm begrenzt ist.
  • Für jede Drohne ist eine Registrierung bei der CAAN mit dem Formular RPA/Form/01 vorgeschrieben, wofür Personaldokumente, technische Gerätedaten sowie Kauf- beziehungsweise Zollbelege einzureichen sind; nach erfolgreicher Prüfung wird eine Unique Identification Number (UIN) vergeben, die sichtbar am Gerät angebracht werden muss.
  • Eine gesetzliche Versicherungspflicht ist im offiziellen CAAN-Regelwerk zu den UAS-Anforderungen nicht dokumentiert, weshalb hier keine Pflicht angenommen wird; unabhängig davon verlangen viele Trekking-Regionen zusätzliche lokale Genehmigungen.
  • Flüge sind unter anderem innerhalb von 5 Kilometern um Flughäfen ohne gesonderte Freigabe, näher als 30 Meter an nicht einwilligenden Personen sowie über dicht besiedelten Gebieten und in staatlich ausgewiesenen Sperrzonen untersagt; Nachtflüge sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Für ausländische Touristen gibt es keine Erleichterungen: Laut Auswärtigem Amt brauchst du für Einfuhr und Nutzung vorab Genehmigungen der Tourismusbehörde, des Innenministeriums und gegebenenfalls der Naturschutzbehörde, bei Drohnen über 2 Kilogramm auch der CAAN. Ohne diese Genehmigungen drohen Beschlagnahme und hohe Bußgelder; in der Praxis hilft oft eine Trekking-Agentur in Kathmandu beim Antrag.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

Drohnenregeln Nepal · Hoverpoint