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Drohnenregeln: Myanmar

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • Für Myanmar besteht seit dem Militärputsch 2021 ein anhaltender bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und oppositionellen bewaffneten Gruppen, den das US-Außenministerium mit Stand Mai 2026 auf der höchsten Warnstufe 4 ('Do not travel') einstuft; dazu zählen laut Reisehinweis unter anderem monatlich mehrere Sprengstoffanschläge allein in Rangun sowie Landminen im gesamten Land.
  • Die Einfuhr und der Betrieb von Drohnen ohne vorherige behördliche Genehmigung sind in Myanmar ausdrücklich untersagt und wurden zuletzt mit Haftstrafen geahndet, unter anderem gegen ausländische Reisende, die wegen eines Drohnenflugs über einem Park zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurden.
  • Von der Mitnahme und dem Betrieb einer Drohne in Myanmar wird angesichts der Sicherheitslage und der drohenden strafrechtlichen Konsequenzen derzeit grundsätzlich abgeraten.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.