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Drohnenregeln: Mexiko

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Mexiko regelt die Luftfahrtbehörde AFAC den Drohnenbetrieb nach Gewichtsklassen: Sehr leichte Drohnen unterliegen nur wenigen Einschränkungen, ab etwa 2 Kilogramm sind Registrierung und ein zertifizierter Betreiber erforderlich, ab 25 Kilogramm zusätzlich ein Lufttüchtigkeitszeugnis.
  • Für den gewerblichen Betrieb ist eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden an Dritten vorgeschrieben.
  • Wichtig für Reisende: An archäologischen Stätten wie Chichén Itzá oder Tulum ist Drohnenfliegen ohne gesonderte Genehmigung des Denkmalschutzamts INAH verboten – ein Umstand, der viele Touristen überrascht, da diese Orte zu den beliebtesten Fotomotiven zählen.
  • Ohne besondere Genehmigung liegt die maximale Flughöhe bei rund 120 Metern über Grund.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.