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Drohnenregeln: Madagaskar
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Madagaskar muss die überwiegende Mehrheit der Drohnen bei der Luftfahrtbehörde ACM registriert werden. Eine Ausnahme gilt nur für eine enge "Spielzeug"-Kategorie, deren genaue Grenze (Reichweite unter 100 Metern ohne Sensorik, oder ein Gewicht unter etwa 900 Gramm) sich in den verfügbaren Quellen widerspricht.
- Für Touristen existiert ein vereinfachtes, temporäres Registrierungsverfahren direkt per E-Mail an die ACM, die Bearbeitung dauert allerdings mehrere Wochen.
- Eine offizielle Angabe zur maximalen Flughöhe war nicht auffindbar.
- Sperrzonen gelten in mehreren Kilometern um Flughäfen, über Städten und Menschenansammlungen, um Militär- und Regierungseinrichtungen sowie in Nationalparks und weiteren Schutzgebieten, wo zusätzlich eine Genehmigung des Umweltministeriums nötig ist.
- Die Strafen bei unregistrierter Nutzung sind drastisch: fünf bis zehn Jahre Haft und ein hohes Bußgeld sind im Gesetz vorgesehen, auch wenn die tatsächliche Durchsetzung an den Grenzen bislang uneinheitlich beschrieben wird.
- Wer trotzdem fliegen möchte, sollte die E-Mail-Registrierung frühzeitig vor der Reise anstoßen, statt auf eine unsichere Kontrolle am Flughafen zu hoffen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.