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Drohnenregeln: Luxemburg
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- In Luxemburg registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal Guichet.lu bei der Luftfahrtbehörde DAC – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Sensor. Seit Januar 2026 gilt ein neues Regelwerk mit jährlicher Erneuerungspflicht (10 Euro Gebühr) statt der bisher längeren Gültigkeit.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Luxemburg für jede Drohne in der offenen und der spezifischen Kategorie vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht.
- Die nationale Geozonen-Karte auf dem Geoportail gilt als rechtlich maßgeblich – auch wenn die Geofencing-Daten deines Drohnenherstellers etwas anderes anzeigen.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.