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Drohnenregeln: Litauen
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Litauen registrierst du dich als Drohnenbetreiber bei der Transportbehörde TKA – über sertifitai.tka.lt oder, mit litauischer digitaler Signatur, über das E-Government-Portal VIISP. Eine Betreibernummer deckt alle deine Drohnen ab.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Litauen nach Angaben der TKA erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben – die EU-Grundregel gilt ohne nationale Verschärfung.
- Flüge im kontrollierten Luftraum rund um Vilnius, Kaunas oder Palanga musst du bis spätestens 12 Uhr des Vortags anmelden; die Freigabe erfolgt über die UTM-Karte von Oro navigacija.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.