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Drohnenregeln: Liechtenstein
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- Liechtenstein hat kein eigenes Drohnenrecht, sondern übernimmt vollständig das Schweizer Luftfahrtrecht – zuständig ist das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Registrierung und Betreibernummer laufen über dieselbe Plattform (dLIS) wie in der Schweiz.
- Für Drohnen ab 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Million Schweizer Franken vorgeschrieben; der Versicherungsnachweis muss beim Fliegen mitgeführt werden.
- Rund um Regierungsgebäude in Vaduz gelten dauerhafte Flugverbotszonen – die aktuellen Sperrgebiete sind in der BAZL-Drohnenkarte eingezeichnet, die auch für Liechtenstein gilt.
- Fragen zu Bewilligungen und Ausnahmen beantwortet das Amt für Bau und Raumplanung, Bereich Zivilluftfahrt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.