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Drohnenregeln: Kuba
Zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Flugverbot
Hier darfst du derzeit nicht fliegen: Der Betrieb von Drohnen ist in diesem Land generell untersagt. Die Angaben unten dienen nur der Einordnung — sie erlauben keinen Flug.
Die Einfuhr von Drohnen ist ohne vorherige Genehmigung der kubanischen Behörden verboten; ein Genehmigungsweg für Touristen besteht praktisch nicht.
Ein Registrierungsverfahren für Besucher gibt es nicht; Drohnen dürfen nur Mitglieder des kubanischen Aviation Club und die Staatsfirma GEOCUBA nutzen.
Für Touristen
Lass die Drohne zu Hause: Laut Auswärtigem Amt ist die Einfuhr von Drohnen verboten oder nur mit vorheriger Genehmigung kubanischer Behörden möglich. Ohne Genehmigung behält der Zoll die Drohne ein, eine Rückgabe gibt es bestenfalls bei der Ausreise.
Weitere Regeln
- Wichtiger Hinweis: Kuba hat aktuell keinen praktikablen Weg für Touristen, eine eigene Drohne zu nutzen. Nach Dekret 34/2021 dürfen Zollbehörden Drohnen bei Ein- oder Ausreise ohne vorherige Importgenehmigung einbehalten – das kubanische Zollamt rät Reisenden ausdrücklich davon ab, überhaupt eine Drohne mitzubringen.
- Ziviles Drohnenfliegen ist im Wesentlichen lizenzierten Piloten sowie staatlich beauftragten Stellen vorbehalten, etwa GEOCUBA für gewerbliche Arbeiten oder dem Cuba Aviation Club für Modellflug.
- Für deinen Kuba-Urlaub gilt daher: Plane besser ohne eigene Drohne – das Risiko einer vorübergehenden Beschlagnahmung ist real und wird von Reisenden immer wieder berichtet.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.