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Drohnenregeln: Kambodscha

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • Am 30. Dezember 2025 hat das kambodschanische Verteidigungsministerium per Direktive ein landesweites Verbot für Start und Betrieb sämtlicher Drohnenarten ohne vorherige Genehmigung erlassen, das im Zusammenhang mit dem bewaffneten Grenzkonflikt mit Thailand steht und nach verfügbaren Quellen mit Stand Mitte 2026 weiterhin in Kraft ist.
  • Seit Dezember 2025 hält an der Grenze ein Waffenstillstand an, dieser gilt jedoch als fragil, und insbesondere die an Thailand angrenzenden Provinzen sowie die Provinz Pursat unterliegen weiterhin einer verschärften militärischen Überwachung.
  • Verstöße gegen das Drohnenverbot können strafrechtlich verfolgt werden, und die kambodschanischen Streitkräfte sind ausdrücklich befugt, nicht genehmigte Drohnen mittels Anti-Drohnen-Systemen abzuwehren.
  • Von der Mitnahme und dem Betrieb einer Drohne in Kambodscha wird daher derzeit grundsätzlich abgeraten, unabhängig vom konkreten Reiseziel innerhalb des Landes.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.