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Drohnenregeln: Jordanien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Jordanien musst du deine Drohne bei der Luftfahrtbehörde CARC registrieren und dafür eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Vor jedem Flug ist zusätzlich eine gesonderte Genehmigung nötig, für die du mindestens zehn Werktage einplanen solltest – der Antrag verlangt unter anderem Pilotenlizenz, Versicherungsnachweis, Seriennummer der Drohne und die geplante GPS-Route.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund.
  • Sperrzonen gelten in 5 Kilometern Umkreis um die großen Flughäfen (u. a. Amman-Queen Alia), an den nördlichen und westlichen Grenzgebieten, um Militärzonen, Königspaläste und Botschaften. Über sensiblen Zonen wird ein Flug ohne Genehmigung ernst genommen und kann strafrechtliche Folgen haben.
  • Für die beliebten Ausflugsziele Petra und Wadi Rum brauchst du zusätzlich zur CARC-Freigabe eine eigene Genehmigung der jeweils zuständigen Schutzgebietsverwaltung.
  • Bei der Einreise muss die Drohne im Aufgabegepäck transportiert werden, Lithium-Akkus separat im Handgepäck. Ohne Vorabgenehmigung droht am Zoll die Einbehaltung gegen eine Kaution von umgerechnet mehreren hundert Euro bis zur Ausreise; Bußgelder bei Verstößen liegen im Bereich von 1.000 bis 3.000 JOD.
  • Kurz gesagt: In Jordanien zu fliegen ist möglich, aber nur mit ordentlichem Vorlauf vor der Reise – spontan geht hier nichts.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.