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Drohnenregeln: Jamaika
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
122 m
Registrierung
Nicht erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- Für rein privates Freizeitfliegen verlangt die jamaikanische Luftfahrtbehörde JCAA nach eigenen Angaben keine gesonderte Genehmigung – die genauen Registrierungs- und Gewichtsgrenzen sind allerdings nicht einheitlich dokumentiert, im Zweifel lohnt sich eine direkte Nachfrage bei der JCAA.
- Für gewerbliche Nutzung ist dagegen eine eigene Genehmigung (Special Aerial Work Permit) sowie eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US-Dollar vorgeschrieben.
- In der Praxis berichten viele Reisende, dass Drohnen am Flughafen ohne vorherige Anmeldung bei der JCAA (empfohlen zwei bis vier Wochen vorab) vom Zoll bis zur Ausreise einbehalten werden – auch wenn das offiziell kein festgeschriebenes Touristenverfahren ist, lohnt sich die frühzeitige Anmeldung.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 400 Fuß (rund 122 Metern) über Grund.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.