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Drohnenregeln: Israel
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
50 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Israel ist auch für Touristen eine Registrierung vor der Einreise Pflicht: online bei der Israel Drone Organization (ICD, Kosten rund 350 NIS), mit anschließender Freigabe durch Kommunikationsministerium und Zoll, die laut ICD innerhalb von 72 Stunden erfolgt. Zusätzlich ist ein Online-Multiple-Choice-Test der Luftfahrtbehörde CAAI mit 15 Fragen abzulegen (rund 30 NIS).
- Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber allen Nutzergruppen empfohlen.
- Auffällig streng: Die maximale Flughöhe liegt bei nur 50 Metern über Grund – deutlich niedriger als der sonst verbreitete Standard von 120 Metern.
- Sperrzonen gelten unter anderem in 2 Kilometern Umkreis um Flughäfen, mit 250 Metern Mindestabstand zu Wohngebieten und Menschenansammlungen, dazu Militäranlagen, Grenzgebiete, Gefängnisse, Kraftwerke, Stadien und Polizeistationen. Über der Jerusalemer Altstadt sollte grundsätzlich nicht geflogen werden.
- Wegen wiederholter militärischer Eskalationen in der Region kann es kurzfristig zu zusätzlichen Luftraumsperrungen kommen – das betrifft dann alle Fluggeräte, nicht nur Drohnen.
- Wichtig: Die gesamte Registrierung und Prüfung muss vor der Anreise abgeschlossen sein – spontanes Fliegen mit einer erst vor Ort besorgten Genehmigung ist nicht vorgesehen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.