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Drohnenregeln: Irland
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Pflicht ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor; die Registrierung im Wohnsitzland gilt im ganzen EASA-Raum – mit deutscher e-ID brauchst du keine zweite.
Für gewerbliche Flüge ist eine Haftpflicht immer Pflicht; nur Freizeitflüge mit Drohnen unter 20 kg sind ausgenommen. Die IAA empfiehlt sie trotzdem auch für leichte Drohnen.
Für Touristen
Du fliegst mit deiner deutschen e-ID und deinem EU-Kompetenznachweis. Geozonen und Beschränkungen prüfst du vorab bei der Luftfahrtbehörde IAA.
Weitere Regeln
- In Irland registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal MYSRS der Luftfahrtbehörde IAA – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera oder Sensor. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen, die der Spielzeugrichtlinie entsprechen und für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind. Mindestalter für die Registrierung: 16 Jahre.
- Registriert wird nur einmal, und zwar in dem EASA-Staat, in dem du deinen Wohnsitz hast – zum EASA-Raum gehören die EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Betreibernummer gilt dann im gesamten EASA-Raum: Wer bereits in einem anderen EASA-Land registriert ist, braucht in Irland keine zweite Registrierung. Nur wer außerhalb des EASA-Raums wohnt, registriert sich in dem EASA-Staat, in dem er zuerst fliegt.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Irland für jede gewerbliche Drohnennutzung Pflicht, unabhängig vom Gewicht. Rein privates Freizeitfliegen mit Drohnen unter 20 Kilogramm ist davon ausgenommen.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.