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Drohnenregeln: Iran
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Flugverbot
Hier darfst du derzeit nicht fliegen: Der Betrieb von Drohnen ist in diesem Land generell untersagt. Die Angaben unten dienen nur der Einordnung — sie erlauben keinen Flug.
Laut Auswärtigem Amt ist die Nutzung von Drohnen im Iran grundsätzlich verboten; zudem gilt eine Reisewarnung.
Ein für Touristen zugängliches Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren ist nicht belegt.
Für Touristen
Nimm keine Drohne in den Iran mit: Die Nutzung ist laut Auswärtigem Amt grundsätzlich verboten. Wegen der militärischen Auseinandersetzungen seit Februar 2026 gilt eine Reisewarnung, deutsche Staatsangehörige sollen das Land verlassen. Fotografieren und Filmen auch harmlos wirkender Orte kann zu Festnahme und Strafverfolgung wegen Spionageverdachts führen.
Weitere Regeln
- Wichtiger Hinweis: Laut Auswärtigem Amt ist die Nutzung von Drohnen im Iran grundsätzlich verboten. Drohnen sollen unter keinen Umständen verwendet werden, auch nicht in abgelegenen Gebieten. Eine Ausnahme für leichte Drohnen unter einer bestimmten Gewichtsgrenze ist amtlich nicht belegt.
- Sperrzonen bestehen unter anderem über der gesamten Hauptstadt Teheran, um Militärbasen, Kernkraftwerke, Flughäfen und Grenzgebiete.
- Die Konsequenzen können gravierend sein: Laut Auswärtigem Amt kann schon das Fotografieren und Filmen vermeintlich harmloser Orte zu Festnahmen und Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage führen.
- Seit Ende Februar 2026 finden militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran statt; das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Iran und fordert deutsche Staatsangehörige auf, das Land zu verlassen. Eine Drohne gehört deshalb auf keinen Fall ins Reisegepäck.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.