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Drohnenregeln: Hongkong
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Bis 250 g im Standardbetrieb A1 keine Registrierung; fliegst du eine A1-Drohne unter einer Ausnahme oder eine Drohne über 250 g, müssen Drohne und Fernpilot im eSUA-Portal der Civil Aviation Department registriert sein.
Für normale Flüge bis 7 kg (Kategorie A2) ist eine Pflichtversicherung angekündigt, aber noch nicht in Kraft.
Je nach Gewicht der Drohne
- Ab 250 gErlaubt mit Auflagen· Registrierung: ErforderlichAb 250 g: Drohne und Pilot vorab im eSUA-Portal registrieren (inkl. Sicherheitsschulung), max. 91 m
Für Touristen
Als Besucher registrierst du dich im eSUA-Portal, die Registrierung der Drohne gilt für Nicht-Einwohner in der Regel sechs Monate; das Etikett holst du bei der CAD ab oder lässt es an eine Adresse in Hongkong schicken. Im Standardbetrieb A1 bis 250 g darfst du nur bis rund 30 m hoch, die 91 m gelten für A2 und für A1 mit Ausnahme.
Weitere Regeln
- Das Small Unmanned Aircraft Order (Cap. 448G) teilt Drohnen nach Gewicht ein: Kategorie A1 bis 250 Gramm, A2 über 250 Gramm bis 7 Kilogramm und B über 7 bis 25 Kilogramm; alles darüber hinaus ist nur als genehmigungspflichtige Advanced Operation möglich. Im Standardbetrieb A1 darfst du bis 100 Fuß (rund 30 Meter) über Grund fliegen, mit einer A1-Ausnahme und in der für die meisten Kameradrohnen relevanten Kategorie A2 bis 300 Fuß (rund 91 Meter).
- Drohnen bis 250 Gramm im Standardbetrieb A1 benötigen weder eine Geräte- noch eine Pilotenregistrierung. Wer eine A1-Drohne unter einer Ausnahme fliegt oder eine Drohne über 250 Gramm, muss Drohne und Fernpilot über das elektronische Portal eSUA der Civil Aviation Department registrieren und die Drohne mit dem amtlichen Etikett kennzeichnen.
- Ausländische Besucher können sich mit ihrer Passnummer statt einer Hongkonger ID-Karte im eSUA-Portal registrieren; die Registrierung der Drohne gilt für Nicht-Einwohner in der Regel sechs Monate. Das Etikett wird nicht ins Ausland verschickt: Du holst es bei der CAD ab oder lässt es an eine Adresse in Hongkong senden.
- Für die reguläre Kategorie A2 besteht noch keine Versicherungspflicht: Sie ist vorgesehen, tritt aber erst an einem noch festzulegenden Datum in Kraft. Für genehmigungspflichtige Advanced Operations gilt bereits eine Pflichtversicherung mit mindestens 10 Millionen Hongkong-Dollar (Kategorie A und B) bzw. 15 oder 20 Millionen Hongkong-Dollar (Kategorie C).
- Rund um den Flughafen und in weiteren ausgewiesenen Restricted Flying Zones darfst du nur mit Genehmigung fliegen. Geflogen wird nur bei Tageslicht, also von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang, und mit mindestens 10 Metern seitlichem Abstand zu Unbeteiligten (Kategorie A2 bei über 20 km/h: 30 Meter).
Quellen
- Civil Aviation Department – Safety Requirements Document for SUA Operationsamtlich
- Audit Commission Hong Kong – Regulation of operations of small unmanned aircraft (2024)amtlich
- Civil Aviation Department – eSUAamtlich
- Civil Aviation Department – Tips for Visitors (SUA)amtlich
- Civil Aviation Department – Operating Requirements (SUA)amtlich
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.