← Alle Länder

Planen

Drohnenregeln: Grönland

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Reise-Check für GrönlandCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
100 m
Registrierung

Für Freizeitdrohnen bis 7 kg nennt die Trafikstyrelsen keine Registrierung; die EU-Registrierung und A1/A3-Nachweise gelten in Grönland nicht.

Versicherung

Haftpflicht ist erst ab 7 kg und bei Jet-Antrieb vorgeschrieben.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 7 kg· Versicherung: ErforderlichAb 7 kg Haftpflichtversicherung nach § 130 Luftfahrtgesetz
  • Ab 25 kgNur mit GenehmigungÜber 25 kg nur mit Ausnahmegenehmigung

Für Touristen

In Grönland gilt nicht das EU-Recht, sondern das grönländische Regelwerk BL 9-4. Über Siedlungen und Städten darfst du nicht fliegen, über empfindlichen Naturgebieten wie dem Nationalpark, der Melville-Bucht und Angujaartorfiup Nunaa nur mit Erlaubnis der Trafikstyrelsen; Eisbären darfst du nicht filmen oder verfolgen.

Weitere Regeln

  • Grönland ist ein autonomes dänisches Überseegebiet und gehört nicht zum EU-/EASA-Luftraum – die europäische Drohnenverordnung gilt dort ausdrücklich nicht, ebenso wenig wie EU-Kompetenznachweise (A1/A3, A2). Stattdessen gilt ein eigenes grönländisch-dänisches Regelwerk (u. a. BL 9-4), zuständig ist die dänische Luftfahrtbehörde Trafikstyrelsen.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei nur 100 Metern über Grund – niedriger als der EU-Standard von 120 Metern. Höhere Flüge sind nur mit einer gesonderten Ausnahmegenehmigung nach vorheriger Risikobewertung möglich.
  • Für Drohnen zwischen 7 und 25 Kilogramm sowie für jetgetriebene Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für leichtere Freizeitdrohnen nennt die Trafikstyrelsen weder eine Versicherungs- noch eine Registrierungspflicht; eine EU-Registrierung gilt in Grönland aber auch nicht.
  • Sperrzonen: 5 Kilometer Abstand zu zivilen Flugplätzen, 8 Kilometer zu militärischen Luftwaffenstützpunkten, 150 Meter zu bebauten Gebieten und größeren öffentlichen Straßen; über dicht besiedelten Orten und Siedlungen ist der Überflug generell nicht erlaubt.
  • Empfindliche Naturgebiete nach BL 7-16 darfst du nicht überfliegen, darunter der Nationalpark Grönland, die Melville-Bucht und das Gebiet Angujaartorfiup Nunaa südwestlich von Kangerlussuaq; eine Erlaubnis für Flüge dort kannst du bei der Trafikstyrelsen anfragen. Zusätzlich ist es ausdrücklich verboten, Eisbären mit einer Drohne zu filmen oder zu verfolgen.
  • Für Touristen mit einer normalen Freizeitdrohne unter 7 Kilogramm ist ein Flug außerhalb der Schutzgebiete und Siedlungen grundsätzlich möglich, für alles, was über die Standardregeln hinausgeht (Städte, mehr Höhe, schwerere Drohnen), ist eine vorherige Ausnahmegenehmigung der Trafikstyrelsen nötig.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.