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Drohnenregeln: Griechenland
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Griechenland registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal uas.hcaa.gov.gr bei der Luftfahrtbehörde HCAA – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Griechenland erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben – die EU-Grundregel gilt ohne bestätigte nationale Verschärfung.
- Flüge über oder in der Nähe von archäologischen Stätten benötigen eine vorherige Genehmigung der HCAA, meist mit mindestens fünf Werktagen Vorlauf – die kostenlose App Drone Aware Greece zeigt diese und weitere Sperrzonen in Echtzeit an.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.