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Drohnenregeln: Finnland

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Finnland registrierst du dich als Drohnenbetreiber über den Online-Dienst Dronepalvelu von Traficom – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Sensor. Deine Betreiberkennung muss sichtbar an der Drohne angebracht werden.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Finnland erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben; für leichtere Drohnen in der offenen Kategorie wird sie empfohlen, ist aber keine Pflicht.
  • Für die Flugplanung liefert das Portal droneinfo.fi eine offizielle Übersicht über Sperrzonen und aktuelle Vorschriften.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

Offizielle Quelle öffnen →

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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