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Drohnenregeln: Europa

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • Dieser Eintrag beschreibt die gemeinsame EU-weite Drohnenverordnung (EU 2019/947 und 2019/945), die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen einheitlich gilt. Für die Regeln eines konkreten Landes lohnt sich trotzdem der jeweilige Länder-Eintrag, da einzelne Staaten die EU-Vorgaben zusätzlich verschärfen dürfen – etwa bei der Versicherungspflicht, die deshalb hier bewusst nicht pauschal als Pflicht markiert ist.
  • Flüge werden nach Risiko in drei Kategorien eingeteilt: Offen (geringes Risiko, für die allermeisten Freizeitflüge relevant), Speziell (mittleres Risiko, mit Genehmigung) und Zulassungspflichtig (hohes Risiko). Innerhalb der offenen Kategorie gibt es die Unterkategorien A1 (Überflug einzelner Personen kurzzeitig erlaubt), A2 (mindestens 30 Meter Abstand zu Unbeteiligten, reduzierbar im Low-Speed-Modus) und A3 (mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten).
  • In der offenen Kategorie darf im unkontrollierten Luftraum bis 120 Meter über Grund geflogen werden, immer mit durchgehender Sichtverbindung zur Drohne (VLOS).
  • Eine Registrierung als Betreiber ist EU-weit ab 250 Gramm Startgewicht nötig, unabhängig vom Gewicht aber auch schon dann, wenn die Drohne einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten trägt (z. B. eine Kamera) und nicht als reines Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie gilt. Die Registrierung ist nur in einem einzigen Mitgliedstaat nötig (in der Regel dem Wohnsitzland) und gilt dann EU-weit, ebenso wie der EU-Kompetenznachweis.
  • Für ältere, nicht klassifizierte ("Legacy") Drohnen ohne C-Kennzeichnung wurde die Übergangsregelung inzwischen verschärft: Nur noch Modelle unter 250 Gramm dürfen weiterhin in der einfacheren Unterkategorie A1 geflogen werden, alle anderen unklassifizierten Legacy-Drohnen sind auf die deutlich abstandsintensivere Unterkategorie A3 beschränkt.
  • Kurz gesagt: Die EU-Regeln geben den gemeinsamen Rahmen vor (Registrierung, Höhenlimit, Kompetenznachweis), aber Details wie Versicherungspflicht, genaue Sperrzonen oder zusätzliche nationale Auflagen unterscheiden sich von Land zu Land – dafür lohnt sich der Blick in den jeweiligen Länder-Eintrag in diesem Regelwerk.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.