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Drohnenregeln: Deutschland
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich
Weitere Regeln
- Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht müssen als Luftfahrzeug beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden – auch leichtere Modelle mit Kamera oder anderen Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können, fallen darunter. Bei der Registrierung erhältst du eine e-ID, die du sichtbar an jeder deiner Drohnen anbringen musst.
- Eine Halterhaftpflichtversicherung ist für den Betrieb jeder Drohne in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht – die Versicherungsdaten werden bereits bei der Registrierung hinterlegt.
- Für Drohnen der Klassen C1 bis C4 brauchst du mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Prüfung). Willst du mit einer C2-Drohne näher an Personen heranfliegen (offene Unterkategorie A2), ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis nötig.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund – EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.