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Drohnenregeln: Dänemark

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Reise-Check für DänemarkCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich

Pflicht ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor; mit deiner deutschen e-ID vom LBA bist du in Dänemark bereits registriert.

Versicherung
Erforderlich

Haftpflicht ist für jede Drohne Pflicht, die kein Spielzeug ist – auch für Kameradrohnen unter 250 g. Für privat genutzte Drohnen unter 250 g mit höchstens 19 m/s entfällt nur die Mindestdeckung, nicht die Versicherung; prüfe, ob deine Police Dänemark abdeckt.

Für Touristen

Du fliegst mit deiner deutschen e-ID und deinem EU-Kompetenznachweis. Halte dich an die dänischen Abstände zu Flugplätzen (8 km bei Instrumentenflug-, 4 km bei Sichtflugplätzen, 2 km zu Rettungshubschrauber-Landeplätzen) und prüfe die Zonen vorab in der Karte unter droneregler.dk/dronezoner.

Weitere Regeln

  • In Dänemark registrierst du dich als Drohnenbetreiber über droneregler.dk bei der Luftfahrtbehörde Trafikstyrelsen – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Sensor. Eine Registrierung bei Trafikstyrelsen gilt drei Jahre.
  • Registriert wird nur einmal, und zwar in dem EASA-Staat, in dem du deinen Wohnsitz hast – zum EASA-Raum gehören die EU-Länder plus Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Betreibernummer gilt dann im gesamten EASA-Raum: Wer bereits in einem anderen EASA-Land registriert ist, braucht in Dänemark keine zweite Registrierung. Nur wer außerhalb des EASA-Raums wohnt, registriert sich in dem EASA-Staat, in dem er zuerst fliegt.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Dänemark für jede Drohne vorgeschrieben, die kein Spielzeug ist – also auch für Kameradrohnen unter 250 Gramm. Die Mindestdeckung beträgt 0,75 Millionen Sonderziehungsrechte; seit 1. Juli 2025 gilt diese Mindestsumme nicht für privat genutzte Drohnen unter 250 Gramm mit höchstens 19 m/s. Versichert sein musst du trotzdem.
  • Rund um Flugplätze gelten Sperrzonen von 8 Kilometern bei Instrumentenflug- und 4 Kilometern bei Sichtflugplätzen. Mit einem Kompetenzzertifikat darfst du bis auf 2 Kilometer heranfliegen, aber nur unter gestaffelten Höhengrenzen, zum Beispiel höchstens 30 Meter über Pistenhöhe zwischen 3 und 2 Kilometern.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
  • Jeder Fernpilot muss ein Flugbuch über alle Drohnenflüge führen; ausgenommen bist du als Privatperson mit einer Drohne unter 250 Gramm.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.