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Drohnenregeln: Costa Rica
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Nicht erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Costa Rica ist für rein privates Freizeitfliegen innerhalb der allgemeinen Regeln keine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde DGAC nötig – Pflicht ist sie nur für gewerbliche Betreiber und für Drohnen über 25 Kilogramm.
- Eine Versicherungspflicht besteht ebenfalls nur für den gewerblichen Betrieb.
- Wichtig für Reisende: In den zahlreichen Nationalparks und Schutzgebieten (etwa Manuel Antonio, Arenal, Corcovado) verlangt die Naturschutzbehörde SINAC nach übereinstimmenden Berichten zusätzlich zu den DGAC-Regeln eine eigene Genehmigung – da Costa Ricas bekannteste Fotomotive fast durchweg in solchen Gebieten liegen, lohnt sich eine Nachfrage bei SINAC oder am jeweiligen Parkeingang vor dem Flug.
- Die maximale Flughöhe liegt bei rund 120 Metern über Grund, mit Sicherheitsabstand zu Menschenansammlungen und Flughäfen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.