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Drohnenregeln: Bulgarien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Bulgarien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das offizielle Portal der Zivilluftfahrtbehörde (drones.caa.bg) – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Datenerfassungs-Sensor, unabhängig vom Gewicht.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Bulgarien nach aktuellem Stand erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben – die EU-Grundregel gilt hier ohne nationale Verschärfung.
  • Flüge in Sperr- oder Beschränkungsgebieten müssen mindestens sieben Tage im Voraus bei der Zivilluftfahrtbehörde angemeldet werden. Die A1/A3-Prüfung läuft über die offizielle Plattform X-TESLA.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.