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Drohnenregeln: Bosnien-Herzegowina

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
30 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Bosnien und Herzegowina musst du deine Drohne ab rund 250 Gramm Startgewicht bei der Luftfahrtbehörde BHDCA registrieren.
  • Eine Haftpflichtversicherung für Schäden am Boden ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Auffällig streng: Die maximale Flughöhe liegt bei nur 30 Metern über Grund – deutlich niedriger als der EU-Standard von 120 Metern. Zusätzlich gilt ein Mindestabstand von 300 Metern zur Staatsgrenze (dort ist vorab die Zustimmung der Grenzpolizei nötig) sowie 500 Metern zu Industrieanlagen, Botschaften und Regierungsgebäuden.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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