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Drohnenregeln: Bhutan
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Privater und touristischer Drohnenbetrieb ist in Bhutan de facto nicht erlaubt: Laut der offiziellen FAQ der Bhutan Civil Aviation Authority (BCAA) dürfen ausschließlich staatliche Organisationen für staatliche Zwecke Drohnen betreiben, Privatpersonen und Unternehmen ist der Besitz oder Betrieb von Drohnen untersagt.
- Die Einfuhr einer Drohne ohne vorherige Genehmigung der BCAA ist nicht gestattet; wird ein Fluggerät bei der Einreise entdeckt, wird es laut offizieller Angabe am Einreisepunkt beschlagnahmt, sodass Reisende praktisch mit dem Verlust ihrer Drohne am Flughafen rechnen müssen.
- Ein Genehmigungsverfahren für den Drohnenbetrieb existiert zwar formal, richtet sich jedoch ausschließlich an Regierungsstellen; ausländische Pilotenlizenzen oder Schulungsnachweise können dabei allenfalls als Qualifikationsnachweis für staatliche Auftraggeber dienen, begründen aber keinen Anspruch auf eine private Betriebserlaubnis.
- Belastbare, offiziell bestätigte Angaben zu Flughöhen-, Gewichts- oder Versicherungsvorgaben für den ohnehin nicht zugänglichen privaten Betrieb liegen nicht vor; in Sekundärquellen kursierende Zahlen wie eine maximale Flughöhe von rund 90 Metern beziehen sich, soweit nachvollziehbar, auf die für Behörden geltenden technischen Vorgaben und sollten nicht als allgemein gültige Werte für Touristen missverstanden werden.
- Bei Verstößen drohen laut BCAA-Regelwerk Sanktionen nach Abschnitt 4.12.21 der Vorschriften; in der Reisepraxis werden im Zusammenhang mit unerlaubten Drohnen verhängte Bußgelder Berichten zufolge oft dem örtlichen Reiseveranstalter angelastet, der für seine Gäste haftet, statt direkt gegenüber dem Touristen verhängt zu werden.
- Da eine legale private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist, empfiehlt es sich, eine Drohne gar nicht erst nach Bhutan einzuführen beziehungsweise vorab schriftlich bei der BCAA zu klären, ob im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen eines behördlich beauftragten Projekts realistisch ist.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.