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Drohnenregeln: Belgien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • Wer in Belgien eine Drohne betreibt, muss sich einmalig über das Drone-Portal (mobilit.belgium.be) bei der Generaldirektion Luftfahrt registrieren – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht sowie für jede leichtere Drohne mit Kamera oder anderer Sensorik.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist für jede gewerbliche Nutzung sowie für private Drohnen ab 900 Gramm gesetzlich vorgeschrieben; nur rein privat genutzte Leichtdrohnen darunter sind ausgenommen.
  • Für die Flugplanung lohnt sich vorab ein Blick in Droneguide (map.droneguide.be) – die offizielle Geozonen-Karte der belgischen Flugsicherung Skeyes, getrennt vom eigentlichen Registrierungsportal.
  • In der offenen Kategorie gilt EU-weit einheitlich eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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