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Drohnenregeln: Bahrain
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Derzeit ausgesetzt
Der Drohnenbetrieb ist derzeit ausgesetzt. Die Angaben unten gelten erst wieder, wenn die Aussetzung aufgehoben ist.
Seit 28.03.2026 ist jede Drohnennutzung untersagt; laut Verkehrsministerium sind alle Drohnenaktivitäten und die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen bis auf Weiteres ausgesetzt.
Für Touristen
Keine Drohne einplanen: Verstöße können zur sofortigen Vernichtung der Drohne und zur Strafverfolgung führen. Vor der Reise prüfen, ob das Verbot noch gilt.
Weitere Regeln
- Aktuell gilt ein vollständiges Drohnenverbot: Das Innenministerium hat am 28. März 2026 wegen der angespannten Sicherheitslage jede Nutzung von Drohnen untersagt, unabhängig vom Zweck – bis auf Weiteres. Bei Verstößen droht die sofortige Vernichtung der Drohne und eine Strafverfolgung. Auch Genehmigungsanträge bearbeitet die Behörde derzeit nicht. Die folgenden Regeln gelten erst wieder, wenn das Verbot aufgehoben ist.
- In Bahrain muss jede Drohne unabhängig vom Gewicht bei der Zivilluftfahrtbehörde registriert werden. Größere Kategorien ab 5 Kilogramm benötigen zusätzlich vorab eine Importgenehmigung, bevor das Gerät überhaupt ins Land gebracht werden darf.
- Vor jedem einzelnen Flug ist ein Permit bei der Behörde nötig, das mindestens sieben Werktage im Voraus beantragt werden muss und eine Freigabe von Bahrains Verteidigungsstreitkräften und/oder dem Innenministerium voraussetzt. Ein Versicherungsnachweis gehört zu den Antragsunterlagen, eine Haftpflichtversicherung ist damit in der Praxis Voraussetzung für jeden legalen Flug.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß), außer in Flughafennähe, wo eine gesonderte Genehmigung nötig ist.
- In der Praxis lässt der Zoll die Einfuhr von Drohnen häufig gar nicht erst zu – Beschlagnahmungen wurden auch dann berichtet, wenn gar keine Nutzung im Land geplant war.
- Für kurzfristige Touristen ist der offiziell vorgesehene Weg damit kaum praktikabel; wer nicht mindestens eine Woche vorher plant und mit einer möglichen Einbehaltung am Zoll rechnet, sollte die Drohne besser zu Hause lassen.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.