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Drohnenregeln: Bahamas
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Erlaubt nach vorheriger Online-Registrierung jeder Drohne bei der CAA-B, auch für Touristen.
Jede Drohne vor der Reise online anmelden: 30 US-Dollar (rund fünf Werktage) oder 50 US-Dollar (zwei Werktage).
Die frühere Befreiung unter 15 kg stammt aus dem veralteten Schedule 27; die geltende Vorschrift CAR OPS 4 verlangt von Betreibern einen Haftpflichtnachweis. Ob das für Freizeitflüge gilt, ist amtlich nicht eindeutig – kläre es bei der Anmeldung mit der CAA-B.
Je nach Gewicht der Drohne
- Ab 250 gAb 250 g den Nachweis aus der Heimat beilegen (z. B. e-ID oder EU-Kompetenznachweis).
Für Touristen
Für die Anmeldung brauchst du einen farbigen Passscan, die Reisedaten und die Insel, auf der du fliegen willst; ab 250 g zusätzlich deinen Registrierungs- oder Kompetenznachweis aus der Heimat. Geofencing muss aktiviert sein.
Weitere Regeln
- Auf den Bahamas musst du jede Drohne bei der Zivilluftfahrtbehörde CAA-B registrieren – auch als Tourist. Die Gebühr beträgt 30 US-Dollar (Bearbeitung rund fünf Werktage) oder 50 US-Dollar im Express-Verfahren (zwei Werktage), die Genehmigung gilt jeweils nur für den Zeitraum deiner Reise.
- Eine Versicherungsbefreiung für Drohnen unter 15 Kilogramm stand nur im veralteten Schedule 27. Die geltende Vorschrift CAR OPS 4 verlangt von Betreibern einen Haftpflichtnachweis; ob das auch für Freizeitflüge gilt, ist amtlich nicht eindeutig geklärt.
- Geofencing muss aktiviert sein, und für kontrollierten Luftraum brauchst du eine gesonderte Freigabe. Mindestabstände laut CAA-B: 152 Meter (500 Fuß) zu Menschenansammlungen, 50 Meter (165 Fuß) zu Personen und 5 Kilometer zu Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen. Die Vorschrift CAR OPS 4 nennt für Modellflug nur 1.000 Meter zu Flugplätzen – halte den größeren Abstand ein.
- Die CAA-B nennt als Höchstgrenze 400 Fuß (rund 122 Meter), die Vorschrift CAR OPS 4 für Modellflug weniger als 120 Meter – bleib deshalb unter 120 Metern über Grund.
- Du darfst höchstens 500 Meter weit und nur in Sichtweite fliegen, nicht nachts oder bei schlechter Sicht, und über privatem oder öffentlichem Grund oder Wohnhäusern nur mit vorheriger Erlaubnis.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.