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Drohnenregeln: Ägypten
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Einfuhr und Betrieb nur mit vorher erteilter ägyptischer Genehmigung; ohne sie beschlagnahmt der Zoll die Drohne.
Keine Betreiberregistrierung wie in der EU, sondern eine Einzelgenehmigung vor der Einreise.
Ein Versicherungsnachweis gehört nach Berichten zum Genehmigungsantrag; amtlich nicht abschließend belegt.
Für Touristen
Ohne vorab erteilte ägyptische Genehmigung keine Drohne einpacken: Der Zoll beschlagnahmt sie, Festnahme und Strafverfahren sind möglich. Deutsche Registrierung und EU-Kompetenznachweis ersetzen die Genehmigung nicht.
Weitere Regeln
- Wichtiger Hinweis: Die Einfuhr einer Drohne nach Ägypten ist ohne vorherige Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde (ECAA) verboten. Wird eine nicht genehmigte Drohne bei der Einreise entdeckt, wird sie vom Zoll beschlagnahmt; Festnahme und Strafverfolgung sind möglich. Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin.
- Auch der Betrieb ist genehmigungspflichtig: Neben der Fluggenehmigung der Luftfahrtbehörde ist nach dem Drohnengesetz eine Zustimmung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Beide Verfahren müssen vor der Reise abgeschlossen sein; mit mehreren Wochen Vorlauf ist zu rechnen.
- Das Genehmigungsverfahren der ECAA verlangt unter anderem einen Antrag auf Fluggenehmigung, Unterlagen zum Luftfahrzeug und zum Betreiber sowie eine Versicherungsbescheinigung. Ein einfaches Online-Verfahren wie die EU-Betreiberregistrierung gibt es für Urlauber nicht; die maximale Flughöhe und das Fluggebiet werden im Einzelfall in der Genehmigung festgelegt.
- EU-Nachweise gelten nicht automatisch: Eine deutsche oder andere EU-Betreiberregistrierung, ein A1/A3- oder A2-Nachweis und eine europäische Drohnenversicherung ersetzen die ägyptischen Genehmigungen nicht. Ägypten gehört nicht zum Geltungsbereich der EU-Drohnenverordnung.
- Für normale Urlaubsreisen gibt es keinen einfachen Genehmigungsweg. Wer vor der Reise keine ausdrückliche ägyptische Genehmigung erhalten hat, sollte die Drohne zu Hause lassen – das gilt auch für kleine Kameradrohnen wie DJI Mini, Neo oder vergleichbare Modelle.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.