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← Alle FragenStarten in einem an sich Geozonen freiem Gebiet.
Erste Schritte · Pilot · 10. Oktober 2026 · bearbeitet
Ich darf ja eigentlich nicht von einem Feld aus starten ohne den dazu gehörigen Eigentümer um Erlaubnis gefragt zu haben. Das Gebiet an sich wäre Geozonen frei, also zum fliegen problemlos geeignet. Wie handhabt man das Gesetzes konform. Im Urlaub Beispielsweise, weiß ich ja nicht wem der Acker gehört. Meine Idee wäre von einem öffentlichen Weg/Parkplatz (natürlich keine Bundesstraße oder Autobahn) unter Einhaltung von Privatsphäre und Risikominimierung (kein Überflug unbeteiligter Personen) zu starten. Ich fange erst an mit dem Hobby und möchte nicht gleich eine Ordnungswidrigkeit begehen. Wie machen das die erfahrenen Hasen hier. Liebe Grüße Mike
3 Antworten
Moin, vom Feldweg oder vom nahegelegenen Parkplatz zu starten, ist eine gute Idee. Mache ich auch immer. Liebe Grüße
Hallo Mike, zunächst einmal: Deine Überlegung ist grundsätzlich richtig. Du musst allerdings zwischen dem Starten und Landen auf einem Grundstück und dem Überfliegen unterscheiden. **Starten und Landen auf einem Acker:** Ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ist in der Regel Privatgrund. Möchtest du dort starten oder landen, benötigst du grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, beispielsweise des Landwirts. **Überfliegen eines Ackers:** Hier sieht es anders aus. Ein Landwirt kann dir den Überflug seines Grundstücks nicht allein deshalb verbieten, weil ihm die Fläche gehört. Die rechtlichen Grundlagen findest du im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). **§ 1 Abs. 1 LuftVG** regelt zunächst, dass die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei ist, soweit sie nicht durch entsprechende Rechtsvorschriften eingeschränkt wird. Für Drohnen findest du diesen Grundsatz zusätzlich in § 21h Abs. 1 LuftVO. Hinzu kommen die **§§ 903 und 905 BGB**. Nach § 903 BGB darf der Eigentümer grundsätzlich über sein Eigentum bestimmen. § 905 BGB stellt klar, dass sich das Eigentumsrecht auch auf den Luftraum über dem Grundstück erstreckt, setzt diesem Recht aber gleichzeitig eine Grenze: „Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“ Überlege einmal: Wenn jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich jeden Überflug verbieten könnte, dürfte praktisch auch kein Flugzeug mehr über Felder, Wälder, Häuser oder andere Grundstücke fliegen. Schließlich gehört nahezu jede Fläche irgendjemandem. Genau deshalb unterscheidet das Gesetz zwischen dem Eigentum am Grundstück und der grundsätzlich freien Nutzung des Luftraums. Natürlich gelten für Flugzeuge und Drohnen unterschiedliche Flugregeln und Flughöhen. Für deinen Fall bedeutet das: Solange dein Überflug keine rechtlich geschützten Interessen des Landwirts beeinträchtigt und keine anderen Flugbeschränkungen bestehen, benötigst du für den Überflug eines gewöhnlichen Ackers keine Zustimmung. Anders kann es aussehen, wenn du beispielsweise so niedrig fliegst, dass du Tiere aufscheuchst oder den Landwirt bei seiner Arbeit störst. Hier kann durchaus ein berechtigtes Interesse bestehen, gegen den Überflug vorzugehen. Genau diese Abgrenzung ist bei § 905 BGB wichtig. **Starten und Landen auf öffentlichen Flächen:** Deine Idee, einen öffentlichen Weg oder Parkplatz zu nutzen, ist daher durchaus sinnvoll. Dort ist das Starten und Landen grundsätzlich möglich, sofern keine luftrechtlichen Beschränkungen oder örtlichen Nutzungsverbote entgegenstehen. Achte darauf, dass es sich tatsächlich um eine entsprechend nutzbare öffentliche Fläche handelt und du niemanden behinderst oder gefährdest. Prüfe vorher natürlich die Flugbeschränkungen, beispielsweise mit Hoverpoint und der offiziellen DIPUL-Karte. Auch ein geozonenfreies Gebiet ist kein Freibrief für jeden Flug. Noch ein Hinweis zu deinem Beispiel mit dem Urlaub: Die genannten deutschen Gesetze gelten für Deutschland. Im Ausland können andere Regelungen zum Starten, Landen und Überfliegen privater Grundstücke gelten. Und noch ein Tipp: Ich betreibe die Facebook-Gruppe **„Drohnen Anfänger – Regeln, Technik & Praxis“**. Dort sind solche Fragen ausdrücklich willkommen. Wir helfen gerade Einsteigern gerne weiter und tauschen uns über die geltenden Regeln und die Flugpraxis aus. https://www.facebook.com/groups/1197544232316312 Viel Spaß mit deinem neuen Hobby und allzeit guten Flug!
Vielen Dank für eure Erklärungen. Dafür bin ich sehr dankbar. Allzeit guten Flug, Mike
Pilot10. Okt.
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